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    Gestohlene Hunde: Schmerzliche Verluste und schwunghafter Handel

    Stiftungsprojekt wird bei der Suche helfen

    „Ben“ ist ein einjähriger Deutsch Drahthaar und ebenfalls die neunjährige „Lissy“. Beide Hunde sind am 19. Februar dieses Jahres in Heiligenhaus bei Düsseldorf spurlos verschwunden. Das ist der schmerzliche und unverhoffte Verlust treuer Gefährten – auch Helfer in den Revieren. Ebenso gilt für alle Fälle auch die Einbindung als enger Begleiter und Unterhalter in den Familien. Dahinter verbergen sich tiefe Verbindungen zwischen Tier und Mensch, wie jeder beim Spaziergang durch Parks, Felder und Wälder immer wieder beobachten und erleben kann. Wird die Leine gelöst, kann es passieren: Der Hund ist weg, vielleicht entführt und gestohlen.

    Um sie wiederzufinden, haben sich Hundesuche-Netzwerke gegründet, die helfen und unterstützen wollen, die geliebten Vierbeiner wieder nach Hause zu bringen. Die Vermisstensuche ist unterstützenswert – um welches Tier es sich auch handelt.

    Der aktuelle Aufruf ist ein Beispiel, das die Stiftung natur+mensch zum Anlass nimmt, um hier mit einem eigenen Projekt Unterstützungsarbeit zu leisten:

    „Liebe Tierfreunde,

    mit großer Besorgnis teilen wir mit, dass unsere beiden Hunde seit dem 19.2.2024 in 42579 Heiligenhaus spurlos verschwunden sind. Wir wenden uns an die Gemeinschaft, um Hilfe bei der Suche zu erhalten.

    Spendenaktion im Kampf gegen den kommerziellen Hundehandel

    Spendenkonto Stiftung natur+mensch: IBAN: DE14 3702 0500 0008 0404 04, Bank für Sozialwirtschaft, Köln, Verwendungszweck: Hunde-Suche

    Um das gemeinschaftliche Interesse zu intensivieren, haben wir in Zusammenarbeit mit der Stiftung natur+mensch eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Diese belohnt mit bis zu 10.000 € Finder oder Personen mit sachdienlichen Hinweisen, die zur Wiederfindung unserer geliebten Hunde (100 % der Spendengelder) oder eines Hundes (50 % der Spendengelder) führen. In unserem Fall geht es um ausgebildete Jagdhunde. Die Aktion läuft bis zum 30.4.2024.

    Falls die Hunde bis zum genannten Datum gemeinschaftlich nicht gefunden werden können, wird das gesammelte Geld an natur+mensch zur Weiterführung unseres Anliegens gespendet!

    Die Stiftung startet mit ihrer Medienarbeit ein neues Projekt zu unserem Thema Prävention und Wiederauffindung gestohlener und entführter Hunde. Sie unterstützt dabei das Vorgehen gegen den kommerziellen Handel mit entwendeten Tieren, insbesondere mit Gebrauchshunden. Das ggf. verbliebene Spendengeld wird künftig in das Projekt rund um Verluste und Wiederbeschaffung unserer Gefährten in den Revieren fließen.

    Jeder Beitrag zählt, sei es durch das Teilen dieser Nachricht, das Aufmerksam-Machen auf unsere Facebook-Seite oder durch eine finanzielle Unterstützung. Gemeinsam können wir einen Unterschied machen und dazu beitragen, unsere geliebten Vierbeiner sicher nach Hause zu bringen.

    Vielen Dank für eure Mithilfe und Unterstützung in der für uns schwierigen Zeit. 🙏“


    Die WDR-Lokalzeit hat am 13. März einen Beitrag über die verschollenen Hunde in Heiligenhaus gebracht.


    Zum Hintergrund

    Diebe oder Entführer von Hunden verstecken sich gern hinter dem Argument, das Tier sei herrenlos aufgegriffen worden. Sie werden von „Käufern“ vermehrt als vollwertige Familienmitglieder aufgenommen, ohne zu wissen, woher der neue Gefährte kommt.

    Gerade bei Rasse- und Gebrauchshunden ist aktuell der Markt geradezu leergefegt. Das führt neben dem ohnehin umstrittenen gewerblich betriebenen Import angeblicher „Hundewaisen“ aus Herkunftsländern wie etwa Rumänien zu einem Schwarzmarkt des Handels mit auch hierzulande gestohlenen bzw. entführten Hunden. Besonders begehrt sind möglichst Welpen, verschiedenen Rassen zugeordnete Tiere und ausgebildete Hunde, die als folgsam und damit leichter zu führen gelten.

    Erfahrungsgemäß sind „Importhunde“ traumatisiert und infolge von Angsterlebnissen schwer an die neue Familienumgebung zu gewöhnen. Erfahrene Hundeführer bestätigen, dass beispielsweise in geordneten Verhältnissen aufgezogene Welpen und auch ausgebildete Jagdhunde ein als verträglicher geltendes Verhalten auch in neuer Umgebung an den Tag legen. Darauf zielen vorzugsweise gewerbsmäßige Hundediebe ab, die auch in organisierten Strukturen Beschaffungskriminalität betreiben und das „Diebesgut“ teilweise zu horrenden Preisen verkaufen.

    Aufgrund der gesetzlichen Hintergründe ist für die Täter die leichte Ausflucht gängig, das Tier sei herrenlos aufgegriffen worden. Das ist für die Diebe relativ risikolos. Werden sie angesprochen, wird daraus schnell ein angeblich zugelaufener Hund. An diesem Punkt verliert die Rechtslage ihre Eindeutigkeit. Obwohl Tiere keine Sachen sind, werden sie wie solche behandelt (§ 90a BGB). Es gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei anderen Fundsachen (§§ 965 ff. BGB). Ist nach einigem Warten also kein Halter in Sicht, muss zunächst zwingend das Ordnungsamt oder die Polizei über den Fund informiert werden (§ 965 BGB). Ist der Hund herrenlos, erwirbt der Finder sofort das Eigentum (§§ 872, 958 BGB). Doch ob nun ein gefundener oder zugelaufener Hund tatsächlich herrenlos ist, bleibt in der Regel zunächst fraglich.

    Das nutzen illegale Tierdiebe und Händler für ihr eindeutig kriminelles Gewerbe gern aus. Obwohl es sich im Vergleich zu anderen Delikten um ein selteneres Verbrechen handelt, so verleiten heutzutage hohe Summen zum Handel mit gestohlenen Hunden. Die offensichtlich niedrige Aufklärungsquote sowie milde Strafen für Hunde-Diebstähle sind verführerisch. Ertappte kommen – wenn überhaupt – mit einer einfachen Geldstrafe davon.

    Für Hundebesitzer und -besitzerinnen, deren Tiere plötzlich verschwinden, ist der Verlust und damit das Leid groß. Ein Albtraum, wie ihn jetzt aktuell die Hundebesitzer im Raum Düsseldorf erleben mussten.

    Wir nehmen das zum Anlass, in unserer Stiftungsarbeit verstärkt auf dieses Problem aufmerksam zu machen und dabei zu helfen, öffentliche Suchaufrufe zu starten und in unseren Netzwerken zu verbreiten. Dabei sollen „Finderlöhne“ verstärkt wirken.