Das Team der Jägerstiftung natur+mensch wünscht Ihnen, liebe Freunde und Förderer, ein gutes und erfolgreiches neues Jagdjahr 2022/23!
Mit herzlichem Waidmannsheil
Ihr
Marco Leinz
(Geschäftsführer)
Das Team der Jägerstiftung natur+mensch wünscht Ihnen, liebe Freunde und Förderer, ein gutes und erfolgreiches neues Jagdjahr 2022/23!
Mit herzlichem Waidmannsheil
Ihr
Marco Leinz
(Geschäftsführer)
Unsere Kommunikation zielt auf eine Akzeptanz der genannten Themen in Politik und Öffentlichkeit. Sie soll Brücken bauen im Verständnis zwischen urbanen und ländlichen Gesellschaften. Ausschlaggebend sind faktenbasierte Argumente für den ländlichen Raum.
Die Beiträge liefert ein bundesweit angelegter professioneller Autorenpool erfahrener und renommierter politischer Journalisten. Sie bringen zu den genannten Themen ihre durchweg große, teils jahrzehntelange Erfahrung in der politischen Analyse, Kommentierung und Interviewführung ein.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß an der Lektüre, die wir täglich unter der Adresse unseres Blogs www.natur-und-mensch-politblog.de
liefern.
Gleichzeitig bieten wir diese Beiträge wöchentlich zusammengefasst in unserem neuen Newsletter an, der von dieser Woche an, jeden Sonntag erscheinen wird.
Herzliche Grüße & Waidmannsheil
Ihr Marc Henrichmann,
Vorsitzender der Stiftung natur + mensch
Wieviel „echter“ Wolf steckt in den Wölfen, die wir hier in Deutschland so streng schützen? (Beispielbild: skeeze)
Was ist heutzutage eigentlich noch ein „wahrer“ Wolf? Die Beantwortung dieser Frage ist der Jägerstiftung natur+mensch schon lange eine Herzensangelegenheit.
Niemand weiß, wieviel „echter“ Wolf überhaupt noch in den Tieren steckt, die die Bundes- und Landesumweltminister jährlich mit hohen Millionenbeträgen fördern.
Wir fordern deshalb mehr Offenheit und Transparenz! Und vor allem fordern wir endlich eine klare Definition, was einen echten Wolf ausmacht!
Es braucht Beurteilungskriterien, die sich über den Genotyp, inklusive der mitochondrialen DNA (mtDNA) bis hin zum Phänotyp eines Wolfes erstrecken. Auch eine forensische Untersuchung von vermeintlichen Wolfsrissen, wie sie beispielsweise zur Überführung der Täter bei Gewaltdelikten am Menschen eingesetzt wird, wäre eine adäquate Alternative zu den bisher angewandten Methoden.
Dazu gehört auch ganz klar die Offenlegung der Referenzproben, anhand derer heute die Wolfsrisse begutachtet und auf deren Grundlage dann auch die Weidetierhalter entschädigt werden oder Entschädigungen abgelehnt werden. Vielleicht, weil das „geheime“ Testergebnis wieder einmal einen Hund, der vielleicht aber tatsächlich ein Wolfshybride war, als Verursacher des Schadens nennt.
Auch zugunsten des Artenschutzes und der Wölfe selbst sollte der Öffentlichkeit an einer klaren Bestimmung gelegen sein, welcher Anteil der Wölfe in Deutschland diese Bezeichnung überhaupt noch verdient und wieviele Hybriden in der freien Wildbahn leben und Schäden und Angst verursachen.
Überspitzt ausgedrückt kann es bei weiter fortschreitender Hybridisierung der Wölfe dazu kommen, dass „Wölfe“ bald aussehen, wie Schäferhunde oder Labradore, die sich nicht mehr wolfstypisch verhalten, sondern ihre natürliche Scheu nach und nach verlieren.
Unabhängig davon, ob das, was wir in Deutschland als Wölfe bezeichnen, „wahre“ Wölfe, hundeähnliche Wölfe oder wolfsähnliche Hunde sind: Diese Tiere gehören ins Jagdrecht und zwar zügig!
Unserer Ansicht nach ist der günstige Erhaltungszustand des eurasischen Wolfes mehr als erreicht und so muss es zur Entlastung der Weidetierhalter und auch der Steuerzahler die Möglichkeit geben, gewisse Kontingente an „Wölfen“, die jährlich festgelegt werden, zu erlegen. Dies ist auch für die dringend erhaltenswerte Scheu vor dem Menschen - wie Erfahrungen aus anderen Ländern belegen - unverzichtbar.
Unsere klaren und wichtigen Forderungen werden nicht einfach durchzusetzen sein. Wir brauchen Sie und Ihre Unterstützung! Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen! Denn nur zusammen können wir Veränderungen bewirken. Nur mit Geschlossenheit können wir den notwendigen Druck ausüben.
Schon jetzt sagen wir „danke“ für Ihre Spende und wünschen Ihnen alles Gute, viel Waidmannsheil und bleiben Sie gesund!
Ihr
Marc Henrichmann
(Vorsitzender der Jägerstiftung natur+mensch)
Werden Hunde im Wald ohne Leine geführt besteht die Gefahr, dass sie jederzeit verleitet werden können, einer Spur oder einem abspringenden Stück Wild zu folgen (Foto: Sina W.)
Wer kennt die grausamen Bilder nicht: Das nach aussichtsloser Hetze gerissene Reh oder die im Setzakt getriebene Ricke! Wir wollen das nicht länger tatenlos mitansehen!
Die Jägerstiftung natur+mensch fordert eine Anleinpflicht für Hunde im Wald und den angrenzenden Nutzflächen mindestens vom 01. April bis zum 15. Juli und das bundesweit! Schluss mit dem Flickenteppich der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern! Dazu müssen die Länder beispielsweise den Regelungen Niedersachsens folgend, in der mindestens dreieinhalb Monate andauernden allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, den Leinenzwang für Hunde in freier Landschaft in ihren „Landeswaldgesetzen“ verankern und natürlich auch scharf kontrollieren.
Denn es bewahrheitet sich leider immer wieder, dass Gebote, wie das, dass sich Hunde immer im direkten Einwirkungsbereich und somit unter der Kontrolle ihrer Halter aufhalten sollen, einfach ignoriert werden. „Mein Hund hört aufs Wort“, oder „Mein Hund tut so etwas nicht“, sind Sätze, die wohl jede Jägerin und jeder Jäger schon einmal gehört haben, wenn Hundehalter in unseren Revieren darauf aufmerksam gemacht worden sind, dass ihre Hunde zu gewissen Zeiten besser nicht frei herumlaufen sollten oder gar dabei erwischt worden sind, wie sie ein Stück Wild durch den Bestand hetzen.
Dies würde endlich den Bodenbrütern, wie zum Beispiel den Rebhühnern, Fasanen, Kiebitzen und Lerchen helfen. Auch viele Rehkitze und Junghasen hätten wieder eine Chance, in Ruhe gesetzt und groß zu werden. Selbstverständlich sind Jagdhunde, Rettungs-, Hüte-, Blinden- und Polizeihunde während eines Einsatzes vom Leinenzwang auszunehmen.
Eine Anleinpflicht, wie die Jägerstiftung sie fordert, heißt jedoch nicht in letzter Konsequenz, dass Wälder, Wiesen und Felder fortan nicht mehr der Erholung für Mensch und Hund gleichzeitig dienen soll – mitnichten – denn auch an einer entsprechend langen Feldleine kann sich ein Hund richtig gut austoben.
Die Jägerstiftung natur+mensch wird sich für den Wildtierschutz, vor allem während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gegenüber der Politik stark machen, damit unsere Wildtiere ihren Nachwuchs, in relativer Ruhe und Sicherheit großziehen können.
Übersicht der bundesweiten gesetzlichen Regelungen zum Thema Anleinen von Hunden außerorts:
1. Keine Regelungen
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen;
2. Temporäre Anleinpflicht
Bremen (in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Juli, § 7 (2) Feldordnungsgesetz), Niedersachsen (in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli, § 33 (1) b Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung), Saarland (in der Zeit vom 1. März bis 30. Juni, § 33 (2) Saarländisches Jagdgesetz), Sachsen-Anhalt (vom 1. März bis 15. Juli, § 28 (2) Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt);
3. Genereller Leinenzwang
Brandenburg (§15 (8) Waldgesetz des Landes Brandenburg), Hamburg (§11 (4) Landeswaldgesetz), Mecklenburg-Vorpommern (§29 (2) Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern), Nordrhein-Westfalen (Leinenzwang nur außerhalb von Wegen, § 2 (3) Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen), Schleswig-Holstein (§ 17 (2) 3), Thüringen (§ 6 (2), Thüringer Waldgesetz).